- Reduzierung der Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung
- Von A wie Auge bis Z wie Zahn
Krankenzusatzversicherung Klinik
Von den Vorteilen eines Privatpatienten profitieren
Mit den Tarifen "Klinik" unseres Partners R+V Krankenversicherung AG sind Sie im Fall eines stationären Aufenthalts rundum versorgt. Denn so genießen Sie als gesetzlich Versicherter viele Leistungen, die sonst nur Privatpatienten in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Private Krankenzusatzversicherung im Überblick
Privatpatient im Krankenhaus
Wenn schon ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist, sollte dieser so angenehm wie möglich sein. Mit den Tarifen "Klinik" der R+V Krankenversicherung AG können Sie unter anderem im Krankenhaus durch den Arzt Ihres Vertrauens behandelt werden und in einem Ein- oder Zweibettzimmer liegen.
Leistungen zur Auswahl
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Freie Wahl des Arztes bzw. Spezialisten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus möglich
- Ambulante Operationen im Krankenhaus zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts
- Bei einer stationären Behandlung Ihres Kindes übernimmt die R+V Krankenversicherung AG die Mehrkosten für die Unterbringung eines Elternteils. Dauert der Krankenhausaufenthalt drei Wochen oder länger, zahlt die R+V im Anschluss daran bis zu 200 Euro für den Nachhilfeunterricht des Kindes.
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung können abschließen:
- Angestellte und Arbeiter, die gesetzlich krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, und
- freiwillig gesetzlich Versicherte, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und – je nach Tarif – abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Dies gilt jedoch nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung und für den Tarif ZahnVorsorge – hier gelten Pauschalpreise.
Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen.